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Mietvertrag in Spanien: Wohnungsgesetz 12/2023, Kaution, Laufzeit und Mietpreisbremse

Leitfaden zum Mietvertrag in Spanien. Wohnungsgesetz 12/2023, Kaution von einem Monat, 5/7 Jahre Mindestlaufzeit, Mietreferenzindex und angespannte Gebiete.

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Mietvertrag in Spanien: Wohnungsgesetz 12/2023, Kaution, Laufzeit und Mietpreisbremse

Mietvertrag in Spanien: Wohnungsgesetz 12/2023, Kaution, Laufzeit und Mietpreisbremse

Der spanische Mietmarkt hat sich mit dem Wohnungsgesetz 12/2023 (Ley de Vivienda) grundlegend verändert. Ob Mieter oder Vermieter — es ist unerlässlich, die aktualisierten Regelungen zu Kaution, Mindestvertragslaufzeit, Mietpreisdeckelung und angespannten Gebieten (zonas tensionadas) zu kennen.

Wohnungsgesetz 12/2023: Die wichtigsten Änderungen

  • Mietreferenzindex: Ersetzt den VPI/IPC als Maßstab für jährliche Mieterhöhungen
  • Angespannte Gebiete (zonas tensionadas): Autonome Gemeinschaften können Gebiete mit besonders angespanntem Mietmarkt ausweisen
  • Maklergebühren trägt der Vermieter: Mieter müssen keine Maklerkosten mehr übernehmen
  • Großeigentümer (gran tenedor): Strengere Regeln für Vermieter mit 5+ Immobilien in angespannten Gebieten (oder 10+ insgesamt)

Vertragslaufzeit

Vermietertyp Mindestlaufzeit Stillschweigende Verlängerung
Natürliche Person (persona física) 5 Jahre +3 Jahre
Juristische Person (persona jurídica) 7 Jahre +3 Jahre

Mieter können den Vertrag nach 6 Monaten mit einer Frist von 30 Tagen kündigen.

Kaution und Sicherheiten

Posten Betrag
Gesetzliche Kaution (fianza) 1 Monatsmiete
Zusätzliche Sicherheiten Maximal 2 Monatsmieten (bei Verträgen bis 5/7 Jahre)

Die Kaution muss bei der zuständigen regionalen Behörde hinterlegt werden.

Angespannte Gebiete: Was sie bedeuten

In ausgewiesenen angespannten Gebieten gilt:

  • Die Miete eines neuen Vertrags darf die Miete des vorherigen Vertrags nicht überschreiten (angepasst um den Referenzindex)
  • Für Großeigentümer setzt der Mietreferenzindex die Obergrenze der Miete fest
  • Mieter haben das Recht auf eine außerordentliche Verlängerung um 1 Jahr bei Vertragsende

Pflichtinhalte des Mietvertrags

Ein spanischer Mietvertrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Identität von Vermieter und Mieter
  • Beschreibung der Immobilie und Katasterreferenz
  • Monatliche Miete und Zahlungsweise
  • Vertragslaufzeit
  • Hinterlegte Kaution
  • Inventar der Möbel/Geräte (bei möblierter Vermietung)
  • Energieeffizienz-Zertifikat

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Praktische Tipps

  1. Kautionsquittung verlangen: Der Vermieter muss den Nachweis der Hinterlegung vorlegen
  2. Zustand der Wohnung fotografieren: Bei Ein- und Auszug als Beweismittel
  3. Vertrag registrieren lassen: Schützt den Mieter bei Eigentümerwechsel
  4. Auf missbräuchliche Klauseln achten: Klauseln, die dem Mietrecht (LAU) widersprechen, können nichtig sein

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Schlüsselwörter

Mietvertrag Spanien
Wohnungsgesetz 2023
Mietpreisbremse Spanien

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